Lieber Gast!
Ich gebe mir alle Mühe, Ihnen Ihren Aufenthalt bei mir so angenehm wir möglich zu gestalten. Deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen ich erbringe, wofür ich einstehe und welche Verbindlichkeiten Sie mir gegenüber haben. Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und mir regelen und in beiderseitigem Interesse klären sollen, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Vertragsabschluß
- Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.
- Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden AGB. AGB des Gastes werden nicht anerkannt.
- Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung des Vermieters.
- Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann vom Gast oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
- Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für den Vermieter dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.
II. An- und Abreise
- Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Wohnungsbezug am Anreisetag nicht vor 15.00 Uhr möglich.
- Die Wohnungsrückgabe hat bis spätestens 10.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Danach kann der Vermieter bis 15.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 %. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 20.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch den Vermieter anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.
III. Preise, Leistungen
- Vereinbarter Preis und die vereinbarten Leistungen des Vermieters ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Zimmerbuchung 4 Monate, und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
- Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
IV. Zahlung, Rechnungen des Vermieters
- Für die Reservierung kann vom Vermieter bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
- Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsausfertigung bzw. -datum ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, falls der Vermieter nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist.
- Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 erhoben.
- Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Vermieters, auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und/oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden.
- Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
- Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.
V. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Gast
- Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der Gast, wenn er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt, verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
- Eine Stornierung durch den Gast bis 2 Wochen vor Anreise erfolgt kostenfrei. Bis 1 Woche vor Anreise werden 50% der Gesamtkosten fällig. Bei Stornierung ab dem 6. Tag vor Anreise, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise werden 100 % der Gesamtkosten fällig.
- Dem Vermieter steht es frei, den ihm entstehenden Schaden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Es werden dem Gast dann 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung berechnet.
- Ersparte Aufwendungen des Vermieters sind damit abgegolten. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
VI. Rücktritt durch den Vermieter
- Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
- angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne auf einen etwa entstehenden Ausfallschaden zu verzichten.
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
- der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder den Ruf des Vermieters gefährden kann.
- Im Fall des berechtigten Rücktritts durch den Vermieter steht dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz zu.
VII. Haftung
- Der Vermieter haftet dem Gast nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt.
- Bei mitgebrachten Gegenständen, insbesondere z.B. auch Ausstellungsgegenständen, obliegt dem Besteller die sachgerechte Versicherung. Für Geld und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
- Der Besteller hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter oder Hilfskräfte verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
- Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen, des Gartens, der Leihfahrräder sowie des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW.
VIII. Sonstiges
- Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden.
- Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden vom Vermieter sechs Monate aufbewahrt.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt der Vermieter mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
IX. Schlussbestimmungen
- Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
- Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Vermieters vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.